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Treppen und Geländer womöglich künftig ohne CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1090-1? Zurzeit gehören Treppen und Geländer in den Regelungsbereich der DIN EN 1090 und müssen CE-gekennzeichnet werden. Dies wird sich voraussichtlich ändern.

Nach Meinung des zuständigen europäischen Normenausschusses gehören Treppen und Geländer in den Regelungsbereich der EN 1090-1. Vertreter der EU-Kommission sind anderer Ansicht und haben ihre Meinung in einer Ergänzung der Antwort auf die FAQ 31 (frequently asked questions) veröffentlicht. Nach Ansicht der EU-Kommission kann nur dann von tragenden Bauteilen die Rede sein, wenn das Wegnehmen eines tragenden Teils zum Versagen des Gebäudes führt. Dies trifft für Treppenelemente und für Bauteile von Geländern nicht generell zu.

Bei den von der EU-Kommission veröffentlichten Antworten auf die FAQ handelt es sich um „unverbindliche Rechtsauffassungen“, die aber trotzdem als Richtschnur dienen. Die Kommission wird sich also aller Voraussicht nach gegenüber dem Normenausschuss durchsetzen. Sie hat damit quasi ihren Rechtsstandpunkt kundgetan. Zudem beabsichtigt die Kommission, ein Mandat für die Normung von Geländern zu erteilen. Geplant sind sieben Teile: Stahl/Stahlguss, Aluminium, Holz, Glas, Betonfertigteile, Naturstein und Verbundwerkstoffe. Solange diese Norm nicht vorliegt, wären Treppen und Geländer nicht auf europäischer Ebene geregelt.

Deshalb müssen zwischenzeitlich nationale Regelungen in Kraft treten, für die die deutsche Bauaufsicht verantwortlich ist. Wie diese dann genau aussehen, ist heute noch nicht bekannt. Solange jedoch keine neuen Regelungen veröffentlicht sind, gelten die bisherigen nationalen technischen Baubestimmungen weiter.

Dr.-Ing. Uwe Roxlau

Technischer Berater, Bundesverband Metall (BVM), Essen

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