Aus-/Weiterbildung

Schulungspflicht für PU-Schäume

Pflicht gilt ab 24. August 2023

Die von der EU vorgeschriebene PU-Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Die von der EU vorgeschriebene PU-Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
Um die Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten wie PU-Schäumen sicherer zu machen, gilt ab dem 24. August 2023 die von der EU in der Chemikalienverordnung REACH festgelegte PU-Schulungspflicht. Verarbeiter, die noch keine Schulung absolviert haben, sollten dies so schnell wie möglich nachholen.  
„Ab dem 24. August müssen Verarbeiter in der sicheren Handhabung mit PU-Schäumen geschult und zertifiziert sein. Die Schulungspflicht dient dazu, die Verarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit vor möglichen Gefährdungen zu schützen und sie für die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit PU-Schäumen zu sensibilisieren“, so Soudal-Marketingleiter Alexander von Vulté.

Online-Schulungsnachweis 24/7 absolvieren
Als Europas führender unabhängiger Produzent von Polyurethan-Bauschäumen stellt Soudal dem Handwerk unter https://pu-training.com/9900000de eine eigene Website zur Verfügung, auf der sich Verarbeiter über PU-Produkte und deren fachgerechte Anwendung informieren können. Ein Link führt direkt zur Online-Schulung, die vom Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) in Abstimmung mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller entwickelt wurde. Durch das praktische E-Learning-Format hat jeder Verarbeiter rund um die Uhr Zugriff auf die Schulung und kann anschließend die Multiple-Choice-Fragen ebenfalls direkt online beantworten. Bei genügend richtigen Antworten wird sofort ein digitales Zertifikat ausgestellt, das per E-Mail als Schulungsnachweis zugesandt wird.
 
Prüfungsturnus alle fünf Jahre
Um sicherzustellen, dass Verarbeiter stets auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Verarbeitung von Polyurethan-Schäumen, PU-Dichtstoffen und PU-Holzleimen sind, muss die Schulung alle fünf Jahre wiederholt werden. Während selbständige Verarbeiter sich selbst um ihre Zertifizierung kümmern müssen, sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter erfolgreich an der Sicherheitsschulung teilgenommen haben.

zur Anmeldung für die Online-Schulung

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